Wir fördern die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Hinweis: Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Wärme aus fester Biomasse werden nur bis zu einer Größe von weniger als 7,5 Megawatt Gesamtfeuerungsleistung am Standort mitfinanziert. Wichtig: Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Eine Übersicht der Preisklassen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht . Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner . Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.